Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 30.04.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06   

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https://dejure.org/2007,4934
OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06 (https://dejure.org/2007,4934)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.08.2007 - 5 U 188/06 (https://dejure.org/2007,4934)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. August 2007 - 5 U 188/06 (https://dejure.org/2007,4934)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Störerhaftung eines Auslieferungsagenten - Im Rahmen der Störerhaftung ist fürden Auslieferungsagenten eine allgemeine Prüfungspflicht dahingehend,ob die von ihm beförderte Ware verletzende Kennzeichen tragen, zu verneinen.

  • markenmagazin:recht

    YU-GI-OH!-Karten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Auslieferungsagenten zur Untersuchung einer Warensendung aus China auf markenverletzende Ware; Antrag auf Verbot der Einfuhr und Benutzung von Spielkarten oder Sammelkarten mit dem Zeichen YU-GI-OH !; Unterlassungsanspruch bei positiver Kenntnis von dem ...

  • kanzlei.biz

    Haftung sog. "Auslieferungsagenten"

  • Judicialis

    GMVO Art. 9 Abs. 1 a; ; VO EG 1383/2003

  • europa.eu PDF

    YU-GI-OH!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GMVO Art. 9 Abs. 1 a; VO EG Art. 1383/2003
    Verpflichtung eines Auslieferungsagenten, Markenrechtsverletzungen von Warensendungen zu prüfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung weil Empfänger von rechtswidrigen Waren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung weil Empfänger von rechtswidrigen Waren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 350
  • MIR 2007, Dok. 365
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06
    Da die Antragsgegnerin unstreitig keine Kenntnis davon hatte, dass es sich bei den beschlagnahmten Kartons um Piraterieware handelte, kann sie schon deshalb weder als Täterin noch als Teilnehmerin einer Markenverletzung durch Einfuhr in Anspruch genommen werden, denn beides setzt vorsätzliches Handeln voraus, wozu das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit des Handelns gehört (BGH GRUR 2004, 860,863 - Internetversteigerung I; GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de; Ingerl-Rohnke, MarkenG, 2.Aufl., vor §§ 14-19, Rn.20,21).

    Dies setzt zunächst voraus, dass die Antragsgegnerin willentlich und adäquat-kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat (BGH GRUR 2001, 1038,1039 - ambiente.de).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de ; GRUR 2004, 860,864 - Internetversteigerung I).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06
    Da die Antragsgegnerin unstreitig keine Kenntnis davon hatte, dass es sich bei den beschlagnahmten Kartons um Piraterieware handelte, kann sie schon deshalb weder als Täterin noch als Teilnehmerin einer Markenverletzung durch Einfuhr in Anspruch genommen werden, denn beides setzt vorsätzliches Handeln voraus, wozu das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit des Handelns gehört (BGH GRUR 2004, 860,863 - Internetversteigerung I; GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de; Ingerl-Rohnke, MarkenG, 2.Aufl., vor §§ 14-19, Rn.20,21).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de ; GRUR 2004, 860,864 - Internetversteigerung I).

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06
    Unterlassungsansprüche wegen der drohenden Verletzung einer Gemeinschaftsmarke können in richtlinienkonformer Auslegung des Art. 98 Abs. 1 GMVO (Art. 11 S.3 der Richtlinie 2004/48/EG vom 29.4.2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums) auch gegen den Störer einer Markenverletzung geltend gemacht werden (BGH, Urteil v. 19.4.2007 zum Aktz. I ZR 35/04 - Internet-Versteigerung II).
  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 56/55

    Taeschner II; Taeschner (Pertusin II)

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06
    In der Entscheidung "Pertussin II" hat der BGH einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch gegen einen Spediteur unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung mit der Begründung anerkannt, dieser wirke willentlich und adäquat kausal an der Markenverletzung mit und der Schutzrechtsinhaber müsse die Möglichkeit haben, sich gegen jede, auch nur drohende Beeinträchtigung seines Rechts wirksam zu schützen (GRUR 57, 352, 353).
  • BGH, 23.01.2018 - 5 StR 554/17

    Ins Leere gehende Verweisung im Markenrecht (keine Blankettnorm; Aufnahme des

    Täter dieser Verletzungshandlung ist nicht nur, wer im Zeitpunkt des Grenzübertritts bzw. bei Nichtunionswaren im Zeitpunkt ihres Statuswechsels zu Unionswaren die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Ware hat, sondern auch der die Einfuhr veranlassende im geschäftlichen Verkehr handelnde inländische Besteller der Ware (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 350 f.; Ingerl/Rohnke aaO § 14 Rn. 244).
  • OLG Hamburg, 16.10.2008 - 5 W 53/08

    Unterlassungsanspruch wegen Schutzrechtsverletzung: Erstbegehungsgefahr bei

    Ein derartiger Rechtsstandpunkt sollte in der Entscheidung des Senates vom 15.8.2007 (GRUR-RR 2007, 350ff - YU-GI-OH!-Karten), auf die sich das OLG Düsseldorf in der genannten Entscheidung bezogen hat, nicht zum Ausdruck gebracht werden.

    In jenem Fall war in erster Linie die Störerhaftung eines Auslieferungsagenten alleine aufgrund einer Mitteilung des Zolls über die Grenzbeschlagnahme wegen des Verdachts der Markenverletzung verneint und lediglich am Rande darauf hingewiesen worden, dass eine Störerhaftung des Auslieferungsagenten erst ab dem Zeitpunkt angenommen werden kann, zu dem er hinreichend sichere Kenntnis davon erhält, dass es sich um markenverletzende Ware handelt (HansOLG GRUR-RR 2007, 350, 351f - YU-Gi-OH!-Karten).

  • LG Düsseldorf, 11.01.2017 - 2a O 122/16

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch des Angebots und Vertriebs von

    Im Gegensatz zur Störerhaftung ist grundsätzlich das Vorliegen von Vorsatz erforderlich (Ingerl/Rohnke, a.a.O., Vor §§ 14-19d, Rn. 25; OLG Hamburg, Beschluss vom 15.8.2007 - 5 U 188/06 YU-GI-OH!-Karten, GRUR-RR 2007, 350 ff., beck-online).
  • LG Düsseldorf, 12.05.2011 - 4b O 264/09

    Milchaufschäumer

    Diese nicht näher begründete Ansicht überzeugt indes nicht (zu Recht abgelehnt von OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 350 m.w.N.; vgl. auch Fezer, MarkenR, § 14 Rn 860).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 188/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5329
OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 188/06 (https://dejure.org/2007,5329)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.04.2007 - 5 U 188/06 (https://dejure.org/2007,5329)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. April 2007 - 5 U 188/06 (https://dejure.org/2007,5329)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anlagevermittlung: Verjährung von wegen Beratungsmängeln geltend gemachten Schadensersatzansprüchen

  • Wolters Kluwer

    Aufklärung eines Anlegers über die Verlustrisiken; Verjährungsbeginn bei Kenntnis der ungenügenden Aufklärung; Verjährungsbeginn mit Verwirklichung des Verlustrisikos; Haftung wegen einer Verletzung von Informationspflichten

  • Judicialis

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
    Verjährungsbeginn: Kenntnis des Anlegers vom Ersatzanspruch vermutet bei sichtlicher Verwirklichung des Verlustrisikos

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 188/06
    Die Beteiligung am Vertrieb der Kapitalanlage begründet keine Prospekthaftung im engeren Sinn (BGH NJW 2004, 1732).

    Weist der Prospekt Mängel auf, ist zu prüfen, ob der Anlagevermittler diese Defizite bei der von ihm geschuldeten "Plausibilitätsprüfung" des Prospekts auf seine sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit hätte erkennen und durch entsprechende Korrekturen und Informationen hätte ausgleichen müssen (BGH NJW 2004, 1732; NJW-RR 2000, 998; 1998, 448; 1983, 1730 m.w.N.).

  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 188/06
    Ausnahmsweise kann der Verjährungsbeginn auch wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein, wenn die Rechtslage unübersichtlich oder zweifelhaft ist, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag (BGH NJW-RR 2005, 1148; NJW 1999, 2041; NJW 1996, 117).

    Nicht entscheidend ist, ob er hieraus die zutreffenden rechtlichen Schlüsse gezogen hat und sich seiner Gläubigerstellung bewusst ist (BGH NJW 1996, 117; Peters in Staudinger, BGB, § 199 Rn.47; Grothe in Münchener Kommentar, BGB 5.Aufl., § 199 Rn.26; Mansel/Stürner in Anwaltskommentar BGB, Band 1, § 199 Rn.45 f.).

  • BGH, 13.06.2002 - III ZR 166/01

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 188/06
    Im Rahmen der Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zu Stande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH NJW 2002, 2641 m.w.N.).

    Die Beklagte ist damit die den Anlagevermittler treffende Verpflichtung eingegangen, den Kläger richtig und vollständig über diejenigen tatsächlichen Umstände zu informieren, die für den Anlageentschluss des Klägers von besonderer Bedeutung waren (BGH NJW 2002, 2641).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 188/06
    Weist der Prospekt Mängel auf, ist zu prüfen, ob der Anlagevermittler diese Defizite bei der von ihm geschuldeten "Plausibilitätsprüfung" des Prospekts auf seine sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit hätte erkennen und durch entsprechende Korrekturen und Informationen hätte ausgleichen müssen (BGH NJW 2004, 1732; NJW-RR 2000, 998; 1998, 448; 1983, 1730 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 188/06
    Der Anlageberater muss grundsätzlich darüber aufklären, dass KG-Anteile an geschlossenen Immobilienfonds in Ermangelung eines entsprechenden Marktes nur eingeschränkt veräußerbar sind (BGH, Urt. v. 18.01.2007 - III ZR 44/06).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 188/06
    Voraussetzung für das Eingreifen dieser Vermutung ist aber, dass es für den aufzuklärenden Partner vernünftigerweise nur eine Möglichkeit der Reaktion gibt, die vollständige und richtige Auskunft also keinen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte (BGH NJW 2005, 113; NJW 1994, 512, NJW-RR 1990, 918, NJW 1991, 694).
  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 150/01

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Terminoptionsvermittlers; Verjährung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 188/06
    Soweit der BGH in Fällen, in denen unzureichend über die Risiken von Warentermin- oder Optionsgeschäften aufgeklärt wurde, davon ausgeht, dass die Verjährung von Schadensersatzansprüchen nicht beginnt, bevor der Gläubiger die Umstände kennt, aus denen sich die Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt (BGH NJW-RR 2003, 923; NJW 2002, 2777), kann dies auch auf den vorliegenden Fall übertragen werden, ohne dass sich die rechtliche Beurteilung ändert.
  • BGH, 29.06.1989 - III ZR 92/87

    Amtspflichten des Urkundsbeamten bei Zustellungen im Mahnverfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 188/06
    Es reicht vielmehr, dass er diese in den Grundzügen kennt und weiß, dass der Sachverhalt erhebliche Anhaltspunkte für eine Ersatzpflicht des Verantwortlichen bietet (BGH NJW 1990, 176, (179); Grothe in Münchener Kommentar, BGB 5.Aufl., § 199 Rn.26).
  • BGH, 01.04.2003 - XI ZR 385/02

    Pflicht des Terminoptionsvermittlers zur Aufklärung über Folgen eines Disagios;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 188/06
    Soweit der BGH in Fällen, in denen unzureichend über die Risiken von Warentermin- oder Optionsgeschäften aufgeklärt wurde, davon ausgeht, dass die Verjährung von Schadensersatzansprüchen nicht beginnt, bevor der Gläubiger die Umstände kennt, aus denen sich die Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt (BGH NJW-RR 2003, 923; NJW 2002, 2777), kann dies auch auf den vorliegenden Fall übertragen werden, ohne dass sich die rechtliche Beurteilung ändert.
  • OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06

    Verjährung des Anspruchs auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 188/06
    Die Verjährungsfrist beginnt bei einer Mehrzahl behaupteter Aufklärungsmängel nicht erst, wenn der Geschädigte Kenntnis von dem letzten Beratungsfehler erlangt, sondern schon, wenn ihm so viele Beratungsmängel bekannt sind, dass die Erhebung einer Klage zumutbar erscheint (OLG Celle Urt.v.16.01.2007 - 16 U 160/06).
  • OLG Stuttgart, 26.09.2005 - 6 U 92/05

    Finanzierter Beitritt zu einer Fondsgesellschaft: Rückforderungsdurchgriff gegen

  • OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/05

    Schadensersatz nach Erwerb von Fondsbeteiligungen: Prospekthaftung und

  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 268/89

    Voraussetzungen der Haftung einer Bausparkasse für unrichtige Zuteilungsprognosen

  • BGH, 19.12.1989 - XI ZR 29/89

    Haftung des Treuhänders wegen Grunderwerbsteuer

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

  • BGH, 27.02.1996 - XI ZR 133/95

    Pflichten der Bank im Rahmen einer Anlageberatung

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 320/05

    Finanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Unwirksamkeit des

  • LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 600/06
    In den Vertrieb eingeschaltete Unternehmen können jedoch als Anlagevermittler ausnahmsweise selbst haften, etwa, wenn sie eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts fahrlässig nicht korrigieren (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 30.04.2007 - 5 U 188/06).

    Ein Aufklärungsmangel kommt in diesem Fall nur in Betracht, wenn der Anlageberater bzw. Anlagevermittler die Risiken verharmlost hat (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 30.04.2007 - 5 U 188/06).

  • LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 50/07
    In den Vertrieb eingeschaltete Unternehmen können jedoch als Anlagevermittler ausnahmsweise selbst haften, etwa, wenn sie eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts fahrlässig nicht korrigieren (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 30.04.2007 - 5 U 188/06).

    Ein Aufklärungsmangel kommt in diesem Fall nur in Betracht, wenn der Anlageberater bzw. Anlagevermittler die Risiken verharmlost hat (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 30.04.2007 - 5 U 188/06).

  • OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 163/13

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter

    Ist davon auszugehen (so ausdrücklich OLG Stuttgart NJOZ 2007, 3794 ff.), dass schon in Bezug auf die Pflichtverletzung "kein Hinweis auf Totalverlust der Anlage" die Verjährungsfrist jedenfalls zu dem Zeitpunkt beginnt, zu dem sich das Verlustrisiko ersichtlich verwirklicht hat, was dann der Fall ist, wenn der Fonds in eine wirtschaftliche Krise gerät, keine Ausschüttungen mehr zahlt und den Anlegern mitgeteilt wird, dass eine in die Insolvenz gehende Betreibergesellschaft den Fonds existentiell gefährde, so gilt dies auch für die Erklärung, der Fond sei sicher, werthaltig und zur Altersvorsorge geeignet.
  • OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 96/13

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter

    Ist davon auszugehen (so ausdrücklich OLG Stuttgart NJOZ 2007, 3794 ff.), dass schon in Bezug auf die Pflichtverletzung "kein Hinweis auf Totalverlust der Anlage" die Verjährungsfrist jedenfalls zu dem Zeitpunkt beginnt, zu dem sich das Verlustrisiko ersichtlich verwirklicht hat, was dann der Fall ist, wenn der Fonds in eine wirtschaftliche Krise gerät, keine Ausschüttungen mehr zahlt und den Anlegern mitgeteilt wird, dass eine in die Insolvenz gehende Betreibergesellschaft den Fonds existentiell gefährde, so gilt dies auch für die Erklärung, der Fond sei sicher, werthaltig und zur Altersvorsorge geeignet.
  • OLG Köln, 15.09.2009 - 15 U 13/09

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Prozesshaftung

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der für jeden einzelnen Prospektfehler bzw. Beratungspflichtverletzung gesondert die Voraussetzungen der Verjährung zu prüfen sind (BGH Urteil v. 09.11.2007 in NJW 2008, S. 506 Rz.17 zitiert nach Beck-online; eine andere Ansicht vertritt das OLG Stuttgart im Urteil v. 30.04.2007 in NJOZ 2007, S. 3794 (3804) und das OLG Saarbrücken v. 21.08.2008 BeckRS 2008, 20362 S. 7 f).
  • LG Dortmund, 06.06.2008 - 3 O 380/07

    Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bei der Vermittlung einer

    Ein Rechtsirrtum hindert grundsätzlich den Verjährungsbeginn nicht (OLG Stuttgart NJOZ 2007, 3794, Palandt § 199 Rdnr. 26).
  • VG Düsseldorf, 22.02.2008 - 26 K 4649/06

    Anspruch eines versetzten Polizeibeamten auf Gewährung einer Ausgleichszulage im

    OLG Stuttgart, Urteil vom 30. April 2007, - 5 U 188/06 -, Juris, mit weiteren Nachweisen auf BGH NJW-RR 2005, 1148; NJW 1999, 2041; NJW 1996, 117; ebenso OLG Celle, Urteil vom 27. Juni 2007, - 3 U 273/06 - und OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Mai 2007, - 9 U 125/06 -, beide Juris.
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